Verantwortlich für die Ermittlung von Gefährdungen, deren Beurteilung sowie die aus dem Ergebnis abzuleitenden Maßnahmen ist der Arbeitgeber. Damit Sie oder auch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit sich nicht ausschließlich mit diesem äußerst umfangreichen Thema auseinandersetzen müssen, berate ich Sie in diesen Angelegenheiten gern. Sie haben sicherlich noch anderes zu tun!
Auch hier bietet sich ein Termin bei Ihnen an, um auf kurzem Wege alle relevanten Dinge zu besprechen und eventuell in Augenschein zu nehmen.